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Maskenpflicht im Unterricht

Maskenpflicht im Unterricht

Liebe Schülerinnen, liebe Schüler, liebe Eltern, sehr geehrte Vertreterinnen und Vertreter der Ausbildungsbetriebe

 

das Ministerium für Schule und Bildung hat die Maskenpflicht in Schulen bis auf Weiteres verlängert. Diese Maskenpflicht gilt für die gesamte Schulgemeinde und auch für Besucher. Eine Ausnahme gibt es: Wenn Sie, liebe Schülerinnen und Schüler, Ihren festen Sitzplatz in der Klasse eingenommen haben, dürfen Sie während des Unterrichts die Maske ablegen. Sobald Sie Ihren Platz verlassen, muss die Maske aber wieder getragen werden.

 

Das Robert Koch-Institut (RKI) empfiehlt das generelle Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Raum als einen weiteren Baustein, um Risikogruppen zu schützen und den Infektionsdruck und damit die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren. Das Tragen einer Maske trägt dazu bei, andere Personen vor feinen Tröpfchen und Partikeln, die man beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, zu schützen.

 

Das Gesundheitsamt des Kreises Düren hat allen weiterführenden Schulen empfohlen, an der Maskenpflicht im Unterricht festzuhalten. Die Empfehlung richtet sich in besonderer Weise an die vier Berufskollegs des Kreises Düren, denn dort auftretende Infektionsfälle bleiben nicht nur auf die Schulgemeinschaft und deren Angehörige beschränkt, sondern können auch in die Ausbildungsbetriebe hineingetragen werden und dort die Mitarbeiter anstecken.


Wenn im Unterricht keine Masken mehr getragen werden, erhöht sich potenziell nicht nur die Chance einer Ansteckung. Auch die Wahrscheinlichkeit, dass bei einem positiven Fall die ganze Klasse in eine 14-tägige Quarantäne geschickt werden muss, ist höher, so das Gesundheitsamt. Bisher mussten nur die Schüler, die in unmittelbarer Nähe zu einem mit dem Virus infizierten Schüler saßen, in Quarantäne geschickt werden.

 

Die Schulleitung des Berufskollegs Jülich empfiehlt daher allen Schülerinnen und Schülern eindringlich, auch weiterhin im Unterricht freiwillig eine Maske zu tragen. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass auch in Ihrer Klasse Mitschülerinnen und Mitschüler sind oder Lehrkräfte unterrichten, die zu einer Risikogruppe gehören oder deren Angehörige im Falle einer Infektion besonders gefährdet wären. Das Tragen von Masken kann vor allem dann Übertragungen reduzieren, wenn möglichst viele Personen eine Maske tragen.

 

Die Schulkonferenz wird sich mit dem Umgang mit dem Corana-Virus befassen.

 

Alle anderen Regeln unseres Hygienekonzeptes gelten nach wie vor verpflichtend, z. B.:

  • Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist das Tragen einer Maske obligatorisch (Gänge und Flure, Toiletten, Schulgelände einschließlich Schülerparkplatz etc.).
  • Wenn auf dem Schulhof oder bei schlechtem Wetter im Foyer die Maske zum Essen und Trinken ausgezogen wird, ist der Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten.

 

Das Tragen einer Maske im Unterricht ist für alle nicht angenehm. Um unserer Verantwortung gegenüber uns und anderen gerecht zu werden, bitte ich Sie dennoch dringend um Ihre Unterstützung, indem Sie auch im Unterricht einen Mund-Nase-Schutz tragen.

 

Ich bedanke mich herzlich für Ihre Mitwirkung in der Vorbeugung von Infektionen, damit wir weiterhin gemeinsam daran arbeiten können, dass Sie Ihre Prüfungen und Abschlüsse gut bestehen und erfolgreich in Beruf und Studium starten können.

 

Bleiben Sie gesund!

 

Es grüßt Sie herzlich

 

Heike Schwarzbauer
Schulleiterin