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Neuer Zeitplan für schulische Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen

Neuer Zeitplan für schulische Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen

„Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer hat heute (Freitag, 27. März 2020) den neuen Zeitplan für die schulischen Abschlussprüfungen in Nordrhein-Westfalen vorgestellt. Ministerin Gebauer erklärte: „Die Landesregierung hält die Verschiebung der anstehenden Prüfungen aufgrund der aktuellen Entwicklungen für geboten und angemessen. Wir geben unseren Schülerinnen und Schülern jetzt Planungssicherheit, damit sie sich bestmöglich auf ihre Prüfungen vorbereiten können. Dadurch sorgen wir für faire Bedingungen.“ Und weiter: Die Prüfungen werden selbstverständlich unter besonderer Berücksichtigung des Infektionsschutzes stattfinden. Die Gesundheit unserer Lehrkräfte, Schülerinnen und Schüler hat für uns oberste Priorität.“

 

Die Abiturprüfungen für rund 88.000 angehende Abiturientinnen und Abiturienten an Gymnasien, Gesamtschulen, Weiterbildungskollegs und Waldorfschulen sowie an den Beruflichen Gymnasien der Berufskollegs beginnen demnach am Dienstag, 12. Mai 2020. Letzter Prüfungstermin in diesem Haupttermin ist Montag, der 25. Mai. Für Schülerinnen und Schüler, die den Haupttermin nicht wahrnehmen können, wird es im Anschluss einen zentralen Nachschreibetermin geben. Durch einen stark verkürzten Korrekturzeitraum können die Abiturzeugnisse dann, wie vorgesehen, spätestens bis zum 27. Juni ausgegeben werden. Der Rahmenzeitplan für die Abiturprüfung 2020 wurde so konzipiert, dass er unter Beachtung von Ferien- und Feiertagsregelungen funktioniert. Allerdings muss auch der Brückentag nach Christi Himmelfahrt für die Prüfungen genutzt werden.“

 

Die Prüfungsverfahren für 60.000 Schülerinnen und Schüler in anderen Bildungsgängen der Berufskollegs müssen ebenfalls neu terminiert und vor den Sommerferien noch umgesetzt werden. Dies betrifft vor allem Prüfungen zum Erwerb der Fachhochschulreife in verschiedenen Bildungsgängen sowie eine Vielzahl von Prüfungen für Berufsabschlüsse nach Landesrecht, zum Beispiel Erzieherinnen und Erzieher, Kinderpflegerinnen und Kinderpfleger oder elektrotechnische Assistentinnen und Assistenten mit der Profilbildung Medizintechnik.

 

Für die Landesregierung ist entscheidend, dass alle schulischen Prüfungen, die in den kommenden Wochen anstehen, selbstverständlich unter strenger Berücksichtigung der Vorgaben des Infektionsschutzes stattfinden. „Für die Prüfungen werden wir daher selbstverständlich besondere Vorkehrungen treffen, um die Gesundheit der Prüflinge und der betreuenden Lehrkräfte zu schützen. Wir werden hierfür Vorgaben zusammen mit dem Gesundheitsministerium, den Schulträgern und mit Expertinnen und Experten aus Wissenschaft und Medizin erarbeiten und diese verbindlich festlegen. Die Empfehlungen dieser Fachleute sind die Richtschnur für unser Handeln“, so Ministerin Gebauer abschließend.