Ausbildungsvorbereitung

Auf einen Blick

1. Ziel des Bildungsgangs Ausbildungsvorbereitung

Die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Ausbildungsvorbereitung erwerben in dem Unterricht berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die den Einstieg in ein Berufsausbildungsverhältnis ermöglichen bzw. vereinfachen sollen. Gleichzeitig dient das Schuljahr zur beruflichen Orientierung. Die Schülerinnen und Schüler können den Hauptschulabschluss nach Klasse 9 erwerben. Das Abschlusszeugnis berechtigt dazu, eine Klasse der Berufsfachschule (Anlage B) zu besuchen.


2. Dauer und Gliederung des Bildungsganges

Die Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert ein Jahr. An unserer Schule erfolgt die Beschulung in den Fachbereichen Metalltechnik und Ernährungs- und Versorgungsmanagement.


3. Zeugnisse

Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach einem Jahr ein Abschlusszeugnis, wenn die Leistungsanforderungen erfüllt sind.


4. Aufnahmekriterien

In die Klassen des Bildungsgangs Ausbildungsvorbereitung werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,

  • die die Vollzeitschulpflicht in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) erfüllt haben,
  • die in der Sekundarstufe II noch schulpflichtig sind (ein Verstoß gegen die Schulpflicht hat u.a. Auswirkungen auf die Gewährung von staatlichen Leistungen wie z.B. Kindergeld): Schulpflicht in der Sekundarstufe II
    Nach der Schulpflicht in der Primarstufe und der Sekundarstufe I beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule  oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
    Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden.
  • die sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis befinden.

5. Anmeldung

Vor der Anmeldung in dem Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung sollte ein Gespräch mit der Berufsberatung der zuständigen Arbeitsagentur geführt werden. Die Zuweisung in staatliche Fördermaßnahmen, wie z.B. in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (Maßnahmeträger in Jülich: FAW-Jülich), oder in andere Fördermaßnahmen kann nur durch die Berufsberatung erfolgen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, um Kosten – etwa für Fahrkarten oder Arbeitskleidung – zu decken. Näheres erfahren Sie bei den Maßnahmeträgern.


6. Ausstellung von Schulbescheinigungen

Für die Gewährung von staatlichen Leistungen, wie z.B. Kindergeld, ist in der Regel eine Schulbescheinigung erforderlich.
Schulbescheinigungen können nur ausgestellt werden, wenn die nachfolgenden Kriterien an die Schulpflicht erfüllt sind:
Die Schülerinnen bzw. Schüler müssen

  • entsprechend der Anlage A6 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) regelmäßig an zwei Tagen pro Woche den Unterricht am Berufskolleg besuchen (dies muss über einen längeren Zeitraum regelmäßig erfolgen, bevor eine Schulbescheinigung ausgestellt werden kann),
  • an den verbleibenden drei Tagen zur Erfüllung der Schulpflicht entweder an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (bvB-Maßnahme) teilnehmen oder einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis nachgehen oder ein Praktikum (Versicherung erfolgt über die Schule) absolvieren. Der Klassenlehrer muss einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis bzw. das Praktikum erhalten, um Schulbescheinigungen ausstellen zu können.

7. Organisationsform am Berufskolleg Jülich

Der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung umfasst derzeit Klassen der Abteilung Technik/Naturwissenschaften und der Ernährung und Versorgungsmanagement.
Im Berufskolleg Jülich gibt es die nachfolgenden Klassen entsprechend APO-BK Anlagen A 2.1 und A 2.2:

  • Schülerinnen und Schüler in einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (Anlage A 2.1)
  • Schülerinnen und Schüler mit sozialversicherungspflichtigem Arbeitsverhältnis (Anlage A 2.1)
  • Schülerinnen und Schüler mit Praktikum (Anlage A 2.2).

8. Beschulung

Alle Klassen besuchen an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule.  An den drei verbleibenden Tagen in der Woche sind die Schüler entweder in den Einrichtungen der Maßnahmeträger, im Praktikumsbetrieb oder sie gehen ihrem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis nach. Lediglich an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule zu besuchen, genügt nicht, um die Anforderungen an die Schulpflicht zu erfüllen.


9. Wichtige Informationen, Links, Maßnahmeträger

  • Berufsberatung der Arbeitsagentur
  • Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme: Maßnahmeträger:
    FAW Jülich
    Ansprechpartner: FAW  Außenstelle Jülich
    Sabine Heck
    In der Vogelstange 93-97
    52428 Jülich
    Telefon: 02461 996690
    Telefax: 02461 996699
    E-Mail: sabine.heck@faw.de
  • Jugendberatung - Kirchplatz 6, 52428 Jülich
    Tel.: 02461 3 40 88 99
    Fax: 02461 3 40 91 67