Berufliches Gymnasium / Kaufmännische Assistenten

Aufnahmevoraussetzung

Die Schülerinnen und Schüler müssen den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife) mit Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) besitzen.

 

Nachweise:

  • Abschlusszeugnis der Realschule oder Gesamtschule mit Qualifikationsvermerk
  • Abschlusszeugnis der Klasse 10B der Hauptschule mit Qualifikationsvermerk
  • Versetzungszeugnis in die Klasse 10 des Gymnasiums
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Höheren Handelsschule Übergang in die Qualifikationsphase des Beruflichen Gymnasiums möglich (Jahrgangsstufe 12)

 

Vor der Aufnahme in diesen Bildungsgang ist darüber hinaus eine individuelle Beratung für die Bewerberinnen und Bewerber mit ihren gesetzlichen Vertretern verpflichtend.