Berufliches Gymnasium / Kaufmännische Assistenten

FAQ

Welche Vorteile bietet mir ein Abitur am Berufskolleg?

  • Durch den wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunkt in den Unterrichtsfächern und die Berufsausbildung nach Landesrecht erwerben Sie bereits in der Schulzeit umfangreiche kaufmännische Kompetenzen, die Ihnen beispielsweise in einem Betriebswirtschaftsstudium oder einer gehobenen kaufmännischen Ausbildung zu Gute kommen werden.
  • Durch die kaufmännische Assistentenausbildung kann eine nachfolgende Ausbildung um bis zu 18 Monate verkürzt werden, wenn der Ausbilder zustimmt.
  • Die kaufmännische Assistentenausbildung kann auf evtl. notwendige Praktika im Studium an einer Fachhochschule angerechnet werden. So setzt beispielsweise ein Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule für Absolventen der Höheren Handelsschule ein halbjähriges gelenktes Praktikum voraus, für Abiturienten, die vom Gymnasium kommen, sogar ein einjähriges Praktikum. Diese Zulassungsvoraussetzung entfällt bei Absolventen dieses Bildungsgangs aufgrund des erworbenen Berufsabschlusses.
  • Trotz des kaufmännischen Schwerpunktes bietet Ihnen das Abitur, welches Sie nach erfolgreichem Abschluss des Beruflichen Gymnasiums erlangen, die Berechtigung zum Studium aller Fächer (im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen der Hochschulen).
  • Der Unterricht findet überwiegend im Klassenverband statt.

 

Muss ich die Berufsabschlussprüfung machen? Kann ich nach dem Abitur aufhören?

  • Ziel des Bildungsgangs ist die Vermittlung der Doppelqualifikation, also dem Berufsabschluss nach Landesrecht und der Allgemeinen Hochschulreife. Man kann jedoch den Bildungsgang nach dem Abitur verlassen ohne das 12-wöchige Praktikum und die Berufsabschlussprüfung abzulegen.
  • ABER: Es ist eine Chance, mit so wenig „Zusatzaufwand“ eine Berufsausbildung zu erlangen! Die im Rahmen der Abiturprüfung abgelegten Prüfungen werden als 1. Teil der Berufsabschlussprüfung angerechnet, so hat man schon die „halbe Miete“.