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Überaus wichtig ist die Beachtung der Regeln zum Infektionsschutz: die Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und die Pflicht zur Teilnahme an einem Selbsttest, der zweimal wöchentlich zu Unterrichtsbeginn durchgeführt wird. Alternativ kann auch ein negatives Ergebnis eines Bürgertests vorgelegt werden, das nicht älter als 48 Stunden ist. Selbstverständlich kann auch ein Nachweis der Immunisierung im Schulbüro eingereicht werden: Hierfür reicht ein Impfpass mit entsprechender Eintragung bzw. die Vorlage des COVID-19-Befundes des Testlabors aus.
Wir freuen uns auf Ihre Rückkehr in den Schulbetrieb! Bleiben Sie bitte gesund!
Mit freundlichen Grüßen
Heike Schwarzbauer
Schulleiterin