Tischler

Allgemeines

Ausbildungsdauer

Tischler/in ist ein 3-jähriger anerkannter Ausbildungsberuf im Handwerk.

 

Verkürzung
Eine Verkürzung der Ausbildungszeit erfolgt auf gemeinsamen schriftlichen Antrag des Ausbildenden sowie des Auszubildenden. Bei minderjährigen Auszubildenden ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Die Antragsteller müssen durch die Vorlage von Dokumenten glaubhaft machen, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht werden kann. Als Verkürzungsgründe kommen der Nachweis eines bestimmten Schulabschlusses oder einer einschlägigen Berufstätigkeit in Betracht. Des Weiteren kann die Ausbildung verkürzt werden, wenn der Auszubildende bei Beginn der Ausbildung mindestens 21 Jahre alt ist.

 

Bei dem Vorliegen eines Verkürzungsgrundes kann die Ausbildung um bis zu 6 bzw. bis zu 12 Monaten verkürzt werden. Liegen mehrere Verkürzungsgründe vor, können diese nebeneinander berücksichtigt werden. Allerdings darf die vorgegebene Mindestdauer der Ausbildung nicht unterschritten werden. Diese beträgt bei einer dreieinhalbjährigen Ausbildung 24 Monate, bei einer dreijährigen Ausbildung 18 Monate sowie bei einer zweijährigen Ausbildung 12 Monate.

 

Auch die vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung führt zu einer Verkürzung der Ausbildung, da der Auszubildende die Prüfung in der Regel ein halbes Jahr früher ablegt. Eine vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung ist jedoch nur möglich, wenn die Leistungen des Auszubildenden dies rechtfertigen. Der Auszubildende muss daher sowohl in der Praxis wie auch in den für die Ausbildung wesentlichen Berufsschulfächern überdurchschnittliche Leistungen nachweisen. Überdurchschnittliche Leistungen liegen vor, wenn das letzte Zeugnis der Berufsschule in den berufsbezogenen Fächern im Durchschnitt die Note 2,49 oder besser attestiert und die praktischen Ausbildungsleistungen als überdurchschnittlich bewertet werden. Dazu sind die Vorlage einer Bescheinigung des Ausbildenden sowie die Vorlage des Zwischenprüfungszeugnisses bzw. der Bescheinigung der Teil 1-Prüfung und des ordnungsgemäß geführten Ausbildungsnachweises erforderlich.

 

Anträge: Der Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellen- oder Abschlussprüfung ist schriftlich bei der Geschäftsstelle des zuständigen Prüfungsausschusses zu stellen. Die Anträge zur Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildung sind bei der Handwerkskammer zu stellen.
(Antragsformular für Verkürzung/Verlängerung der Ausbildung).

 

 

Quelle: HWK Aachen, November 2022; https://www.hwk-aachen.de/artikel/verkuerzung-und-verlaengerung-der-ausbildungszeit-33,0,686.html

Weitreichendere Informationen zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit finden Sie hier https://www.hwk-koeln.de/artikel/verkuerzung-verlaengerung-der-ausbildungsdauer-32,0,2584.html)

Aufgabengebiete

Tischler/innen finden Beschäftigung

  • bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder Holzkonstruktionsteilen
  • im Tischlerhandwerk, z.B. in Bautischlereien

 

Tischler/innen stellen Schränke, Sitzmöbel, Tische, Fenster und Türen, aber auch Innenausbauten sowie Messe- und Ladeneinrichtungen meist in Einzelanfertigung her. Zunächst beraten sie ihre Kunden über Einrichtungslösungen, u.U. nehmen sie dabei Skizzen oder den Computer zu Hilfe. Nach der Auftragserteilung be- und verarbeiten sie Holz und Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch computergesteuerter Techniken. Tischler/innen sägen, hobeln und schleifen, verarbeiten Furniere und behandeln die Holzoberflächen. Einzeln angefertigte Teile verschrauben oder verleimen sie zu fertigen Holzprodukten.

Auf Baustellen setzen sie Fenster, Treppen und Türen ein; in Wohn- oder Büroräumen verlegen sie Parkettböden und montieren Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen. Außerdem reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke.

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, August 2017. Weitreichendere Informationen zu den Tätigkeiten finden Sie hier.)

 

Außerdem informiert die folgende Seite des Handwerks über den Beruf der Tischlerin/des Tischlers https://www.handwerk.de/infos-zur-ausbildung/ausbildungsberufe/berufsprofile/tischlerin

Voraussetzung

Voraussetzung für den Zugang zu einer dualen Ausbildung ist ein Ausbildungsvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb. Die Ausbildungsbetriebe suchen sich Auszubildende nach eigenen Kriterien (z.B. schulische Vorbildung) aus.
Jugendliche unter 18 Jahren müssen eine ärztliche Bescheinigung über eine Erstuntersuchung vorlegen.

 

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, August 2017. https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/faces/index?path=null/kurzbeschreibung/zugangzurausbildung&dkz=4460)

 

Abschluss

Die Ausbildung endet mit der Gesellenprüfung. Auch die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Die theoretische Prüfung findet ganztägig statt und fragt Kenntnisse in den Fächern Konstruktion und Gestaltung, Fertigungs- und Montagetechnik, Werkstofftechnik, Politik und Wirtschaftslehre sowie Mathematik ab.
Die praktische Prüfung unterteilt sich in zwei Schwerpunktbereiche: Die Arbeitsaufgabe II (nach alter Ausbildungsordnung das Gesellenstück), ein umfangreicheres Bauteil (meist ein Möbel, seltener eine Haustür, ein Fenster, eine Treppe), das über einen längeren Zeitraum von zwei bis drei Wochen im Betrieb erstellt wird, und die Arbeitsaufgabe I (nach alter Ausbildungsordnung die Arbeitsprobe), die für alle Teilnehmer zeitgleich im Ausbildungszentrum in insgesamt höchstens 7 Stunden anzufertigen ist.

Ausbildungsbetrieb

Wer eine Ausbildung oder ein Praktikum beginnen möchte, setzt sich am besten mit der Tischler-Innung Düren-Jülich oder einem Tischler-Betrieb in der Nähe in Verbindung. Hilfreich ist auch ein Gespräch mit dem Team des Bildungsgangs oder den Berufsberatern des Arbeitsamtes.

 

Perspektiven

Anpassungsweiterbildung hilft, das berufliche Wissen aktuell zu halten und an neue Entwicklungen anzupassen (z.B. in den Bereichen Holzbe- und -verarbeitung, Fenster-, Türen-, Treppenbau, Möbelbau, Holzschutz).

Darüber hinaus kann sich der Trend, 3-D-Druck in der Holzverarbeitung einzusetzen, zu einem wichtigen Weiterbildungsthema für Tischler/innen entwickeln.

Weitere Informationen zur Anpassungsweiterbildung im Tischlerhandwerk erfahren Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

 

Aufstiegsweiterbildung bietet die Möglichkeit, beruflich voranzukommen und in Führungspositionen zu gelangen (z.B. durch die Prüfung als Tischlermeister/in oder eine Weiterbildung als Techniker/in der Fachrichtung Holztechnik).

Ein Studium eröffnet weitere Berufs- und Karrierechancen (z.B. durch einen Bachelorabschluss im Studienfach Holztechnik oder Innenarchitektur).

Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung ein Studium möglich.

Weitere Informationen zur Aufstiegsweiterbildung im Tischlerhandwerk erfahren Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit.

Unterrichtsinhalte

1. Ausbildungsjahr

Schultage: Montag und Dienstag

 

Unterrichtsfächer

  • Entwicklungs- und Planungsprozesse

  • Fertigungsprozesse

  • Fremdsprachliche Kommunikation

  • Wirtschafts- und Betriebslehre

  • Deutsch/Kommunikation

  • Sport/Gesundheitsförderung

  • Religionslehre

  • Politik/Gesellschaftslehre

2. Ausbildungsjahr

Schultage: 1. Halbjahr Donnerstag/Freitag
                    2. Halbjahr Freitag

 

Unterrichtsfächer

  • Entwicklungs- und Planungsprozesse

  • Fertigungsprozesse

  • Montage/Service

  • Fremdsprachliche Kommunikation¹

  • Wirtschafts- und Betriebslehre

  • Politik/Gesellschaftslehre

 

¹Wird aufgrund eines Fachlehrermangels in diesem Bereich zur Zeit nicht unterrichtet.

3. Ausbildungsjahr

Schultag: Mittwoch

 

Unterrichtsfächer

  • Entwicklungs- und Planungsprozesse

  • Fertigungsprozesse

  • Montage/Service

  • Fremdsprachliche Kommunikation¹

  • Wirtschafts- und Betriebslehre

  • Politik/Gesellschaftslehre

 

¹Wird aufgrund eines Fachlehrermangels in diesem Bereich zur Zeit nicht unterrichtet.

Lernfelder und Bündelungsfächer

Bündelungsfächer

Zusammenfassung der Lernfelder

Lernfelder des KMK-Rahmenlehrplans, die sich aus gleichen oder affinen beruflichen Handlungsfeldern ableiten, sind zu Bündelungsfächern zusammengefasst. Diese Bündelungsfächer sind in der Regel über die gesamte Ausbildungszeit ausgewiesen. Die Leistungsbewertungen innerhalb der Lernfelder werden zur Note des Bündelungsfaches zusammengefasst. Eine Dokumentation der Leistungsentwicklung über die Ausbildungsjahre hinweg ist somit sichergestellt.

 

Es gibt drei Bündelungsfächer:

  • Entwicklungs- und Planungsprozesse (EPP)
  • Fertigungsprozesse (FP)
  • Montage/Service (M/S)

 

(Quelle: Lehrplan für das Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen 'Tischlerin/Tischler', Seite 11/12)

Lernfeldübersicht und Zuordnung zu den Bündelungsfächern

1. Ausbildungsjahr

Lernfeld 1 ( 80. Wochenstd.) EPP

Einfache Produkte aus Holz herstellen


Lernfeld 2 ( 80. Wochenstd.) FP

Zusammengesetzte Produkte aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen


Lerndfeld 3 ( 80. Wochenstd.) EPP

Produkte aus unterschiedlichen Werkstoffen herstellen


Lernfeld 4 ( 80. Wochenstd.) FP

Kleinmöbel herstellen

2. Ausbildungsjahr

Lernfeld 5 (80 Wochenstd.) EPP

Einzelmöbel herstellen


Lernfeld 6 (60 Wochenstd.) FP

Systemmöbel herstellen


Lernfeld 7 (60 Wochenstd.) M/S

Einbaumöbel herstellen und montieren


Lernfeld 8 (80 Wochenstd.) M/S

Raum begrenzende Elemente des Innenausbaus herstellen und montieren

3. Ausbildungsjahr

Lernfeld 9 (60 Wochenstd.) FP

Bauelemente des Innenausbaus herstellen und montieren


Lernfeld 10 (100 Wochenstd.) FP

Baukörper abschließende Bauelemente herstellen und montieren


Lernfeld 11 (40 Wochenstd.) M/S

Erzeugnisse warten und instand halten


Lernfeld 12 (80 Wochenstd.) EPP

Einen Arbeitsauftrag aus dem Tätigkeitsfeld ausführen