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11.11.2020 - Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

11.11.2020 - Mitteilungspflichten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie

Liebe Schülerinnen und Schüler,
sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte,

 

im Falle von schulischen Abwesenheiten von Schülerinnen und Schülern, die im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen, sind die nachfolgend aufgeführten Mitteilungspflichten zu beachten.


Die Abwesenheit in der Schule aufgrund von

 

  • Corona-typischen Symptomen
  • einer ärztlichen Anordnung
  • einer behördlichen Quarantäneverfügung

 

ist unverzüglich dem Schulbüro telefonisch oder per E-Mail zu melden.

 

Informationen zu folgenden wichtigen Sachverhalten sind mitzuteilen bzw. vorzulegen:

 

  • Testung
  • Quarantäneverfügung mit Zeitraum
  • Datum erstmalig aufgetretener Symptome

 

Das Schulbüro ist über ein negatives Testergebnis unverzüglich

 

  • per Mail oder
  • durch persönliche Vorlage im Schulbüro

 

zu informieren.

 

Eine Wiederaufnahme des Schulbesuches ist erst nach Vorlage dieses negativen Testergebnisses erlaubt, das der Schulleitung vor dem Wiederbesuch des Unterrichts vorzulegen ist. Dies gilt auch, wenn die Krankschreibung des Arztes bereits vor dem Vorliegen des Testergebnisses abläuft.

 

Im Falle eines positiven Testergebnisses ist die Schule unverzüglich

 

  • per Mail oder
  • telefonisch

 

zu informieren und darf bis zum Ablauf der Quarantänezeit nicht mehr besucht werden.

 

Über behördliche Quarantäneanordnungen und eine spätere Änderungsanordnung ist das Schulbüro unverzüglich zu informieren. Die entsprechenden Dokumente sind der Schule unverzüglich per Mail zuzustellen oder im Schulbüro vorzulegen.

 

Vielen Dank und viele Grüße

Ihre Schulleitung

 

E-Mail: mail@berufskolleg-juelich.de
Telefon: 02461 9369-0