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Am 28.7.2022 wurden erste Vorgaben zum Umgang mit der Corona-Pandemie im Schuljahr 2022/23 an den NRW-Schulen in den Medien kommuniziert.
Zur Vorbereitung des neuen Schuljahres stellen wir Ihnen die Anschreiben unserer neuen NRW-Schulministerin Dorothee Feller an die Erziehungsberechtigten und die volljährigen Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
Gemeinsam haben wir die Pandemie in unserer Schule bisher bestmöglich bekämpft, dies war nur möglich, weil alle hierzu beigetragen haben.
Da das Infektionsgeschehen anhaltend hoch ist und der Herbst vor der Tür steht, müssen wir gemeinsam weiterhin verantwortlich handeln.
Weitere Infos zum Umgang mit Corona:
- Im ÖPNV besteht weiterhin Maskenpflicht.
- Jede/r Schülerin erhält am ersten Schultag einige Antigenselbsttests für das anlassbezogene Testen zuhause, sofern diese bis zum Schuljahresbeginn an die Schule ausgeliefert wurden.
Sollten Sie / Ihr Kind typische COVID-19-Symptome (z.B. Husten, Schnupfen, Halsschmerzen, Geruchs- / Geschmacksverlust, erhöhte Temperatur, Abgeschlagenheit, Magen-Darm-Beschwerden) haben, testen Sie sich vor Antritt des Schulweges selbst.
Ist das Ergebnis bei nur leichten Symptomen negativ, bestätigen die Erziehungsberechtigten / die volljährigen Schüler/innen mittels eines formlosen Schreibens, dass unmittelbar vor dem Schulbesuch ein Antigen-Selbsttest durchgeführt wurde und das Ergebnis negativ war.
In diesem Fall steht dem Schulbesuch nichts im Wege.
Sollten die Symptome sich im Laufe des Schultages verschlimmern, wird in der Schule ein erneuter Antigen-Selbsttest durchgeführt. - Bei anhaltenden leichten Symptome wiederholen Sie die Selbsttestung bitte jeweils vor Antritt des Schulweges.
- Ein Anlass für das Testen zuhause liegt auch vor, wenn eine haushaltsangehörige Person oder eine enge Kontaktperson mit Corona infiziert ist.
In diesem Fall testen wird auch Personen ohne Symptome empfohlen, sich zwischen dem dritten und fünften Tag der Infektion der/des Haushaltsangehörigen oder der engen Kontaktperson einen Antigenselbsttest durchzuführen. Bei negativem Testergebnis ist ein Schulbesuch vertretbar. - Sollte ein Ergebnis positiv sein, isolieren Sie sich und beschränken Sie Kontakte weitestgehend, bis ein negatives Testergebnis vorliegt. Solange ist auch ein Schulbesuch nicht zulässig.
Informieren Sie das Schulsekretariat oder Ihre/n Klassenlehrer/in zeitnah über das Ergebnis und die Dauer der Isolation. - Quarantänepflichten für Kontaktpersonen entfallen.
- Beruht ein positives Testergebnis auf einem Antigenselbsttest, sind Sie / ist Ihr Kind verpflichtet, sich einem Coronaschnelltest („Bürgertest“) oder einem PCR-Test zu unterziehen.
- Die Isolierung kann durch eine „Freitestung“ nach fünf Tagen beendet werden. Wichtig: Hierfür ist ein negativer „Bürgertest“ verpflichtend, ein Selbsttest reicht nicht aus. Ohne erfolgreiche „Freitestung“ dauert die Isolierung grundsätzlich zehn Tage ab Symptombeginn bzw. ab positivem Testergebnis.
- Bei schweren COVID-19-Symptomen ist ein Schulbesuch auch bei negativem Antigen-Selbsttest nicht angezeigt.
- Handeln Sie verantwortungsbewusst. Achten Sie auf Sicherheitsabstände, regelmäßiges Händewaschen und Raumbelüftung.
Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin die Pandemie bestmöglich einzudämmen.
Tilman Weid, komm. Schulleiter
Die Schreiben der Schulministerin Dorthee Feller an Eltern und Schüler:innen finden Sie hier: