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Corona-Selbsttest - Nachweis der Immunisierung

Corona-Selbsttest - Nachweis der Immunisierung

Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Erziehungsberechtigte,

 

in der seit dem 3.5.21 geltenden Fassung der Coronabetreuungsverordnung findet sich zusätzlich zu den bekannten Selbsttests und Nachweisen aus Testzentren nunmehr eine weitere Möglichkeit, wie der Zugang in die Schule möglich ist. Es ist nun geregelt, dass der Nachweis einer Immunisierung dem Nachweis eines negativen Testergebnisses gleichgestellt ist. Eine solche Immunisierung liegt vor durch


* entweder die vor mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff ODER

* den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC, PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt ODER

* die Kombination eines positiven Testergebnisses mit mindestens einer Impfung.

 

Als Nachweis der Immunisierung reicht ein Impfpass mit entsprechender Eintragung bzw. die Vorlage des COVID-19-Befundes des Testlabors. Diese Nachweise legen Sie bitte im Schulbüro vor. Sie müssen dann nicht mehr an den Selbsttests teilnehmen, die zu Beginn des Unterrichts durchgeführt werden.

 

Herzliche Grüße und bitte gesund bleiben

 

Heike Schwarzbauer

Schulleiterin