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* entweder die vor mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff ODER
* den Nachweis eines positiven Testergebnisses, das auf einer Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC, PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik) beruht und mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegt ODER
* die Kombination eines positiven Testergebnisses mit mindestens einer Impfung.
Als Nachweis der Immunisierung reicht ein Impfpass mit entsprechender Eintragung bzw. die Vorlage des COVID-19-Befundes des Testlabors. Diese Nachweise legen Sie bitte im Schulbüro vor. Sie müssen dann nicht mehr an den Selbsttests teilnehmen, die zu Beginn des Unterrichts durchgeführt werden.
Herzliche Grüße und bitte gesund bleiben
Heike Schwarzbauer
Schulleiterin