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Ausbildungsvorbereitung
Auf einen Blick
1. Ziel des Bildungsgangs Ausbildungsvorbereitung
Die Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs Ausbildungsvorbereitung erwerben in dem Unterricht berufliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die den Einstieg in ein Berufsausbildungsverhältnis oder in eine Erwerbstätigkeit ermöglichen bzw. vereinfachen sollen. Gleichzeitig dient das Schuljahr zur beruflichen Orientierung. Die Schülerinnen und Schüler können den Ersten Schulabschluss erwerben. Das Abschlusszeugnis berechtigt dazu, eine Klasse der Berufsfachschule (Anlage B) zu besuchen.
2. Dauer und Gliederung des Bildungsgangs
Die Klasse für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert ein Jahr. An unserer Schule erfolgt die Beschulung in den Fachbereichen Metalltechnik und Ernährungs- und Versorgungsmanagement.
3. Zeugnisse
Die Schülerinnen und Schüler erhalten nach einem Jahr ein Abschlusszeugnis, wenn die Leistungsanforderungen erfüllt sind.
4. Aufnahmekriterien
In die Klassen des Bildungsgangs Ausbildungsvorbereitung werden Schülerinnen und Schüler aufgenommen,
- die die Vollzeitschulpflicht in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) erfüllt haben,
- die bisher noch keinen Schulabschluss erreicht haben,
- die in der Sekundarstufe II noch schulpflichtig sind,
- die sich in keinem Berufsausbildungsverhältnis befinden.
5. Organisationsform am Berufskolleg Jülich
Der Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung umfasst derzeit Klassen des Fachbereichs Technik/Naturwissenschaften und des Fachbereichs Ernährungs und Versorgungsmanagement.
Im Berufskolleg Jülich gibt es die nachfolgenden Klassen entsprechend APO-BK Anlagen A:
- Schülerinnen und Schüler, die ein Praktikum absolvieren
- Schülerinnen und Schüler in berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (bvB – Maßnahmen)
6. Beschulung
Alle Klassen besuchen an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule. An den drei verbleibenden Tagen in der Woche sind die Schüler entweder im Praktikumsbetrieb oder in den Einrichtungen der bvB-Maßnahmeträger. Es genügt nicht, lediglich an zwei Tagen in der Woche die Berufsschule zu besuchen, um die Anforderungen an die Schulpflicht zu erfüllen.
Erläuterung Schulpflicht:
Nach der Schulpflicht in der Primarstufe (Klasse 1 bis 4)und der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) beginnt die Pflicht zum Besuch der Berufsschule oder eines anderen Bildungsganges des Berufskollegs oder einer anderen Schule der Sekundarstufe II.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Schulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das achtzehnte Lebensjahr vollenden (ein Verstoß gegen die Schulpflicht hat u.a. Auswirkungen auf die Gewährung von staatlichen Leistungen wie z.B. Kindergeld)
7. Ausstellung von Schulbescheinigungen
Für die Gewährung von staatlichen Leistungen, wie z.B. Kindergeld, ist in der Regel eine Schulbescheinigung erforderlich.
Schulbescheinigungen können nur ausgestellt werden, wenn die nachfolgenden Kriterien an die Schulpflicht erfüllt sind:
Die Schülerinnen bzw. Schüler müssen
- entsprechend der Anlage A der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Berufskolleg (APO-BK) regelmäßig an zwei Tagen pro Woche den Unterricht am Berufskolleg besuchen (dies muss über einen längeren Zeitraum regelmäßig erfolgen, bevor eine Schulbescheinigung ausgestellt werden kann),
- an den verbleibenden drei Tagen zur Erfüllung der Schulpflicht ein Praktikum (Versicherung erfolgt über die Schule) absolvieren oder nach Zuweisung der Arbeitsagentur an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (bvB-Maßnahme) teilnehmen oder einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis nachgehen. Der Klassenlehrer muss einen Nachweis über das Arbeitsverhältnis bzw. das Praktikum erhalten, um Schulbescheinigungen ausstellen zu können.
8. Anmeldung
Vor der Anmeldung in dem Bildungsgang Ausbildungsvorbereitung sollte ein Gespräch mit der Berufsberatung der zuständigen Arbeitsagentur geführt werden.
Die Zuweisung in staatliche Fördermaßnahmen, wie z.B. in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme, oder in andere Fördermaßnahmen kann nur durch die Berufsberatung erfolgen. Die Schülerinnen und Schüler, die eine bvB Maßnahme absolvieren, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, um Kosten – etwa für Fahrkarten oder Arbeitskleidung – zu decken. Näheres erfahren Sie bei der zuweisenden Arbeitsagentur.
9. Wichtige Informationen, Links, Maßnahmeträger
- Berufsberatung der Arbeitsagentur
- Jugendberatungsstelle Jülich
Kirchplatz 6, 52428 Jülich
Tel.: 02461 3408899
