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Packmitteltechnologen
Auf einen Blick
Der Beruf Packmitteltechnologe/-in
Packmitteltechnologinnen und Packmitteltechnologen stellen Verpackungen und andere Packmittel aus Materialien wie Papier, Karton, Pappe und Kunststoff her. Dazu gehören zum Beispiel Faltschachteln, Wellpappenkartons, Versandtaschen, Etiketten oder Dosen. Sie entwickeln Verpackungen nach den Anforderungen ihrer Kundinnen und Kunden. Dazu werden in der computergestützte Packmittelentwicklung technische Zeichnungen erstellt und die dazugehörigen Muster angefertigt. Anschließend planen sie die Produktion, richten Maschinen ein und überwachen den Herstellungsprozess. Auch Qualitätskontrollen, kleinere Wartungsarbeiten sowie die Beachtung von Arbeits- und Umweltschutz gehören zu ihren Aufgaben.
Dauer und Ablauf der Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre und findet dual statt: Die Auszubildenden lernen sowohl im Ausbildungsbetrieb als auch in der Berufsschule. Der Berufsschulunterricht erfolgt nach dem 16:8 Prinzip, d.h. in einem Halbjahr werden an 2 Berufsschultagen und im anderen Halbjahr an einem Tag jeweils 8 Unterrichtsstunden erteilt. Im Betrieb sammeln die Auszubildenden praktische Erfahrungen mit Materialien, Produktionsabläufen und Maschinen. In der Schule erwerben sie das dazugehörige theoretische Wissen. Die genaue Verteilung der Unterrichtsinhalte richtet sich nach dem Bildungsplan.
Zu den gemeinsamen Ausbildungsinhalten gehören unter anderem das Entwickeln von Packmitteln, das Planen und Vorbereiten der Produktion, das Einrichten und Steuern von Fertigungsanlagen sowie die Instandhaltung. Zusätzlich werden Wahlqualifikationen festgelegt, zum Beispiel in den Bereichen Steuerungstechnik, Veredelung, Stanzformenbau oder computergestützte Packmittelentwicklung.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung dient dazu, den Ausbildungsstand zu ermitteln. Sie soll vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden und bezieht sich auf die Inhalte der ersten drei Ausbildungshalbjahre sowie auf wesentliche Inhalte des Berufsschulunterrichts. Sie besteht aus zwei Prüfungsbereichen:
- Produktionsvorbereitung: In einer schriftlichen Prüfung bearbeiten die Auszubildenden praxisbezogene Aufgaben. Dabei geht es unter anderem darum, Arbeitsschritte zu planen, Materialien auszuwählen und das Einrichten einer Maschine vorzubereiten. Die Prüfungszeit beträgt 120 Minuten.
- Erstellen eines Handmusters: Die Auszubildenden entwerfen ein Packmittel, fertigen eine technische Zeichnung an und stellen ein Handmuster her. Dafür haben sie drei Stunden Zeit.
Abschlussprüfung
Am Ende der Ausbildung findet die Abschlussprüfung statt. Sie umfasst vier Prüfungsbereiche: Packmittelproduktion, Auftragsplanung, Prozesstechnologie sowie Wirtschafts- und Sozialkunde.
Im größten Prüfungsbereich Packmittelproduktion bearbeiten die Auszubildenden eine praktische Arbeitsaufgabe. Sie richten Maschinen ein, führen Produktionsschritte aus, prüfen das Ergebnis und dokumentieren ihre Arbeit. Teil der Prüfung ist außerdem ein situatives Fachgespräch von höchstens zehn Minuten. Für diesen Prüfungsbereich stehen insgesamt sieben Stunden zur Verfügung.
Die drei weiteren Prüfungsbereiche werden schriftlich geprüft: Auftragsplanung und Prozesstechnologie dauern jeweils 120 Minuten, Wirtschafts- und Sozialkunde dauert 60 Minuten. Die Packmittelproduktion zählt mit 50 Prozent am stärksten für das Gesamtergebnis; Auftragsplanung und Prozesstechnologie zählen jeweils 20 Prozent, Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent. Für das Bestehen gelten zusätzlich Mindestanforderungen in den einzelnen Prüfungsbereichen.
Quelle:
- Packmittel-Ausbildungsverordnung – Gesetze im Internet
- Packmitteltechnologe / Packmitteltechnologin – ZFA Medien
