Hygieneplan Coronavirus

Kurzfassung

Hygieneplan zum Schutz vor einer Coronavirus-Infektion
gültig ab 02.11.2022

Um auch im weiteren Pandemiegeschehen besonders gefährdete Personen zu schützen, möchten wir als Schulgemeinschaft auch im kommenden Schuljahr einen möglichst hohen Schutz für jeden Einzelnen vor einer Coronavirus-Infektion gewährleisten, sodass die nachfolgenden Maßnahmen als Richtlinien hierzu zu berücksichtigen sind:

 

 

Vor der Schule

  • Planen Sie Ihre Anreise ausreichend vor. Überlegen Sie sich ggf. auch eine alternative Anreisemöglichkeit (z.B. Fahrrad).
  • Sollten Sie per ÖPNV anreisen, müssen Sie eine medizinische Maske (OP-Maske, FFP-2-Maske oder KN95- bzw. N95-Maske) tragen.
  • Denken Sie auch daran, idealerweise eine Mund-Nase-Bedeckung beiFahrgemeinschaften zu tragen.
  • Bei folgenden Krankheitssymptomen sollte vor Antritt des Schulbesuchs ein Antigen-Schnelltest durch die betreffenden Schülerinnen und Schüler zu Hause durchgeführt werden: . Bei einem negativen Schnelltest ist ein Schulbesuch vertretbar. Das Ergebnis sollte formlos mitgeteilt werden. Bei Schnupfen bleiben Sie bitte 24 Stunden zu Hause, um die Entwicklung zu beobachten. Wenn keine zusätzlichen Symptome auftreten (z. B. Fieber oder Husten), können Sie die Schule wieder besuchen. Weitere Informationen hierzu finden Sie hier:https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Erkrankung%20Kind%20Schaubild.pdf

 

 In der Schule

  • Es gilt keine Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung mehr im Schulgebäude. Auch eine Pflicht zur Teilnahme an einem Selbsttest besteht nicht mehr. Schülerinnen und Schüler sind aber dazu angehalten, auf freiwilliger Basis eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Sie sollen sich anlassbezogen bei Vorliegen von COVID-19-Symptomen im Sinne der Verantwortung gegenüber der allgemeinen Schulgemeinschaft selbst testen. Hierzu werden den Schülerinnen und Schülern entsprechende Tests für die Anwendung zu Hause zur Verfügung gestellt.
  • Halten Sie sich bitte, wenn möglich, nicht im Foyer der Schule auf.
  • Verzichten Sie auf gewohnte Begrüßungsrituale wie Hände-Schütteln, Abklatschen, Umarmung!
  • Der Aufenthalt im Bereich von Türen, Fluren und Treppenhäusern ist nicht erlaubt, da ein Durchgehen sonst nicht mehr unter Einhaltung der Abstandsregeln möglichist!
  • Vermeiden Sie das Berühren von Türklinken, Handläufen. Waschen Sie sich regelmäßig gründlich dieHände.
  • Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände einschließlich Schülerparkplatz untersagt!

 

Im Unterrichtsraum

  • Bei Betreten des Unterrichtsraums desinfizieren Sie oder waschen sich gründlich die Hände. Halten Sie beim Betreten und Verlassen des Unterrichtsraums größere Abstände (mindestens 1,5 m) ein.
  • Für eine ausreichende Lufthygiene ist der Unterrichtsraum alle 20 Minuten 3 - 5 Minuten lang durch eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster zu lüften. Der Schulträger hat CO2-Messgeräte beschafft, die zeitweise in den Unterrichtsräumen eingesetzt werden, um hinsichtlich des Lüftungsrhythmus zu unterstützen. Alternativ kann ein CO-2-Timer eingesetzt werden. Zusätzlich bleiben die Türen zum Flur während des Unterrichts geöffnet. Auf eine Lärmreduzierung ist zu achten, damit Nachbarklassen nicht gestört werden. Nach jeder Unterrichtsstunde soll über die gesamte Pause hinweg gelüftet werden.
  • Benutzen Sie nur Ihre eigene Ausrüstung (Papier, Stifte, Taschenrechneretc.).
  • In Fachräumen, PC-Räumen sowie in der Sporthalle: Befolgen Sie bitte die jeweils gültigen Regeln zum Infektionsschutz, die Ihnen Ihre Fachlehrkraft mitteilt.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände, z. B. wenn Sie ein Geländer/eine Türklinke berührthaben.

 

Erkrankungen und Vorerkrankungen, Rückkehrende aus Risikogebieten

  • Bitte melden Sie unverzüglich eine Infektion mit dem Coronavirus (Schnelltestergebnis oder PCR-Testergebnis) im Schulbüro (mail@berufskolleg-juelich.de) und leiten auch die Verfügung des Gesundheitsamtes an das Schulbüro weiter. Sollten Sie aufgrund von Symptomen morgens einen Antigen-Schnelltest durchführen, dessen Ergebnis negativ ist, teilen Sie dies bitte ebenfalls Ihrer Klassenleitung mit.
  • Sollten bei Ihnen während des Unterrichts offenkundige Symptome einer Atemwegserkrankung auftreten, werden Sie von Ihrer Lehrerin/Ihrem Lehrer zu einem Test aufgefordert, der unter Aufsicht in der Schule durchgeführt wird. Auf eine Testung kann ggf. bei Vorliegen eines tagesaktuell bestätigten negativen Tests verzichtet werden.
  • Eltern entscheiden ggf. nach ärztlicher Rücksprache, ob ihre Kinder mit coronavirusrelevanten Vorerkrankungen zur Schule kommen können. Wenn kein Schulbesuch erfolgen soll, teilen sie dies unverzüglich der Schule schriftlich mit. Besucht eine Schülerin oder ein Schüler die Schule voraussichtlich oder tatsächlich länger als sechs Wochen nicht, ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Schule kann ein amtsärztliches Gutachten einholen. Schülerinnen und Schüler, die mit Angehörigen in einem Haushalt zusammenleben, die coronavirusrelevante Vorerkrankungen haben, können nur in eng begrenzten Ausnahmefällen vorübergehend vom Präsenzunterricht beurlaubt werden. Hierfür ist ein ärztliches Attest vorzulegen, aus dem sich die coronavirusrelevante Vorerkrankung ergibt. Die Verpflichtung der Schülerinnen und Schüler zur Teilnahme an Distanzunterricht und an Prüfungen bleibt bestehen. Diese Regelungen gelten auch für volljährige Schülerinnen und Schüler.
  • Rückkehrende aus Risikogebieten beachten bitte die jeweils aktuellen Vorgaben.

 

Wir danken Ihnen für die Akzeptanz dieser Vorgaben und deren strikte Befolgung!

 

Den Hygieneplan können Sie hier auch als PDF herunferladen.