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Lehramtsanwärter
Informationen zum Vorbereitungsdienst
Einstellung in den Vorbereitungsdienst
Wer die Erste Staatsprüfung für ein Lehramt abgelegt oder über eine Anerkennung verfügt, die den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst eröffnet, oder wer eine auf das Lehramt bezogene Masterprüfung abgelegt hat, kann sich in Nordrhein-Westfalen bei einer der fünf Bezirksregierungen um die Einstellung in den Vorbereitungsdienst für ein Lehramt bewerben. Die Bezirksregierungen sind die zuständigen Ausbildungsbehörden. Einstellungstermin ist nach derzeitiger Rechtslage jeweils der 01. Mai eines Jahres. Hierfür muss die Bewerbung stets bis zum 15. November des Vorjahres bei der Bezirksregierung vorliegen. Seit 2007 hat Nordrhein-Westfalen auch zu einem zweiten jährlichen Termin im Herbst eingestellt. Dieser zusätzliche Einstellungstermin ist der 01. November eines Jahres. Aktuelle Informationen zu den jeweiligen Bewerbungsverfahren, sowie zu allen anderen Fragen den Vorbereitungsdienst betreffend sind unter http://www.sevon.nrw.de/ eingestellt.
Bewerbungen
Die Bewerbung sollte - möglichst online unter http://www.sevon.nrw.de/ - an die Bezirksregierung gerichtet werden, in deren Bezirk der an erster Stelle gewünschte Ausbildungsort liegt.
Für die Ausbildung stehen Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung an vielen Standorten in allen fünf Regierungsbezirken zur Verfügung. Standorte, die zum nächsten Einstellungstermin in den Vorbereitungsdienst von Bewerberinnen und Bewerbern gewählt werden können, sind jeweils in den aktuellen Bewerbungsunterlagen aufgeführt. In der Bewerbung können bis zu vier Ortswünsche angegeben werden. Bei der Zuweisung der Bewerberinnen und Bewerber werden Ortswünsche nach Möglichkeit berücksichtigt. Für das Berufskolleg Jülich ist das zuständige "Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung" das ZfsL-Aachen.
Anerkennung
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Erste Staatsprüfung für ein Lehramt bzw. ihren Master of Education nicht in Nordrhein-Westfalen erworben haben, müssen ihr Zeugnis hinsichtlich des Zugangs zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst als gleichwertig geeignet anerkennen lassen.
Ausbildung und Prüfung im 18-monatigen Vorbereitungsdienst
Mit der Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung (OVP) vom 10.4.2011 hat Nordrhein-Westfalen die schulpraktische Phase der Lehrerausbildung reformiert. Der neue Vorbereitungsdienst hat für alle Lehrämter eine einheitliche Dauer von 18 Monaten.
Standardorientierung, Wissenschaftsorientierung, Handlungsfeldorientierung und Personenorientierung als ausbildungsdidaktische Prinzipien prägen den reformierten Vorbereitungsdienst.
Am Ende des 18-monatigen Vorbereitungsdienstes steht die am neuen Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP 2011 orientierte Staatsprüfung.
Kerncurriculum
Das Kerncurriculum konturiert und strukturiert die Ausbildung im Vorbereitungsdienst für alle Lehrämter. Unmittelbare Bezüge zur Schulpraxis und zu den Standards der Kultusministerkonferenz (KMK) für die Lehrerausbildung bieten einen verlässlichen Rahmen für eine landesweit vergleichbare Qualität der Ausbildung im Vorbereitungsdienst an den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und den Ausbildungsschulen.
(Quelle: http://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Vorbereitungsdienst/index.html)