Pädagogischer und organisatorischer Plan

Version 0.010

Inhalt

  1. Vorbemerkungen: Rechtliche Grundlagen
  2. Voraussetzungen
    1. Technische Ausgangslage    
    2. Kommunikationsformen
    3. Herausforderungen für die Umsetzung
  3. Vorbereitung der Durchführbarkeit von Distanzunterricht
    1. Einrichtung von Zugängen
    2. Schulungen
  4. Organisatorische Umsetzung des Distanzunterrichts
    1. Distanzunterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler
    2. Lehrkräfte im Distanzunterricht
    3. Lehrkräfte in Quarantäne
    4. Alternierende Unterrichtsformen
    5. Distanzunterricht im Falle eines kompletten Lockdowns
    6. Hybridunterricht
  5. Pädagogisch-didaktische Umsetzung des Distanzlernens in den Bildungsgängen
  6. Kommunikation
  7. Fortbildungsplanung und Qualifizierungsprogramm
    1. Aktueller Stand der Fortbildungsplanung
    2. Fortbildung
    3. Newsletter, Padlets, Wakelets
    4. Geplante Fortbildungen
  8. Rechtliche Aspekte
    1. Datensicherheit und Datenschutz
    2. Urheberrecht
    3. Nutzungsvereinbarung – neu in 2020
  9. Evaluation

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1.  Vorbemerkungen: Rechtliche Grundlagen

 

Präsenzunterricht und Distanzunterricht sind zwei sich ergänzende Formen des Lernens, was besonders in Zeiten der Coronapandemie deutlich geworden ist. Es muss sichergestellt werden, dass Präsenzunterricht bei geteilten Klassen durch Distanzunterricht ergänzt oder im Falle eines Lockdowns komplett ersetzt werden kann.

Damit dies lernwirksam gelingen kann, soll dieses Konzept zum Distanzunterricht dazu beitragen, dass ein Unterrichten auf Distanz auf praktischer Ebene möglichst wirksam durchgeführt werden kann.

Das Konzept wurde den Lehrerinnen und Lehrern in der Lehrerkonferenz am 02.03.2021 zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend den Schülerinnen und Schülern, ihren Erziehungsberechtigten und den Ausbildungsbetrieben kommuniziert. 

Alle Bildungsgänge haben Beschlüsse zur Leistungsbewertung im Distanzunterricht gefasst und diese den Schülerinnen und Schülern mitgeteilt.

 

Gesetzliche Grundlage

Befristete Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gemäß § 52 SchulG (Gültigkeit 1. August 2020 bis 31. Juli 2021)1 

 

Der Unterricht in den Schulen soll auch bei einem durch SARS-CoV-2 verursachten Infektionsgeschehen im größtmöglichen Umfang erteilt werden. Hierbei soll das Recht auf schulische Bildung und individuelle Förderung gemäß § 1 des Schulgesetzes NRW auch durch eine geänderte Unterrichtsorganisation verwirklicht werden.

 

Präsenzunterricht / Distanzunterricht

  1. Für das Schuljahr 2020/2021 gilt der Grundsatz, dass der Unterricht laut Stundentafel in Präsenzform den Regelfall darstellt. 
  2. Soweit aus Gründen des Infektionsschutzes kein Präsenzunterricht möglich sein sollte, findet Unterricht auf Distanz statt. Der Distanzunterricht ist dem Präsenzunterricht im Hinblick auf die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden gleichwertig.
  3. Distanzunterricht dient neben dem Vertiefen, Üben und Wiederholen auch der Erarbeitung neuer Themen und der weiteren Entwicklung von Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler. Er ist inhaltlich und methodisch mit dem Präsenzunterricht verknüpft.

 

Organisation des Distanzunterrichts

Der Distanzunterricht beruht auf einem pädagogischen und organisatorischen Plan. Für den Distanzunterricht gelten die Unterrichtsvorgaben des Ministeriums und die schuleigenen Unterrichtsvorgaben gemäß § 29 des Schulgesetzes NRW. 

 

  1. Der Plan zur Organisation des Distanzunterrichts kann vorsehen, dass der Präsenzunterricht und der Distanzunterricht von unterschiedlichen Lehrkräften in gemeinsamer Verantwortung und enger Abstimmung erteilt werden. 
  2. Soweit es notwendig ist, Präsenzunterricht und Distanzunterricht für einzelne Klassen, Kurse oder Jahrgangsstufen unterschiedlich aufzuteilen, berücksichtigt die Schule die Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler, die stärker als andere auf Präsenzunterricht angewiesen sind, z.B. Unter- und Oberstufen.
  3. Distanzunterricht kann aus Gründen des Infektionsschutzes auch für einzelne Schülerinnen und Schüler oder einen Teil der Schülerinnen und Schüler erteilt werden. 
  4. Distanzunterricht soll digital erteilt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. 
  5. Soweit nötig, stellt die Schule den Schülerinnen und Schülern zur Sicherung eines chancengerechten und gleichwertigen Lernumfelds im Einvernehmen mit dem Schulträger Räume für den Distanzunterricht zur Verfügung.

 

Zusammenarbeit der Schule mit Eltern / Ausbildungsbetrieben

Der Plan zur Organisation des Distanzunterrichts ist so angelegt, dass alle Schülerinnen und Schüler außerhalb der Schule unbeschadet des § 3 Absatz 6 für den Distanzunterricht erreichbar sind. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind der Pflicht zur Teilnahme am Distanzunterricht (§ 6 Absatz 1) nachkommt. 

Die Verantwortung für die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler am Distanzunterricht erstreckt sich auch auf die Ausbildungsunternehmen. Bitte stellen Sie Ihren Auszubildenden die notwendige Zeit für den Distanzunterricht zur Verfügung, um einen erfolgreichen Abschluss zu gewährleisten.

 

Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer

Die beteiligten Lehrkräfte gewährleisten die Organisation des Distanzunterrichts und die regelmäßige, dem Präsenzunterricht gleichwertige pädagogisch-didaktische Begleitung ihrer Schülerinnen und Schüler. Sie informieren die Schülerinnen und Schüler regelmäßig über die Lern- und Leistungsentwicklung. Besonders die Klassenleitungen und die für die Koordination in den Bildungsgängen zuständigen Lehrkräfte achten darauf, dass die Schülerinnen und Schüler durch den Distanzunterricht nicht stärker als durch einen vollständigen Präsenzunterricht gefordert sind.

 

Teilnahme am Distanzunterricht / Leistungsbewertung 

  1. Die Schülerinnen und Schüler erfüllen ihre Pflichten aus dem Schulverhältnis im Distanzunterricht im gleichen Maße wie im Präsenzunterricht. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen zur Schul- und Teilnahmepflicht laut Schulgesetz.
  2. Die Leistungsbewertung erstreckt sich auch auf die im Distanzunterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler.
  3. Klassenarbeiten und Prüfungen finden in der Regel im Rahmen des Präsenzunterrichts statt. Daneben sind weitere in den Unterrichtsvorgaben vorgesehene und für den Distanzunterricht geeignete Formen der Leistungsüberprüfung möglich. Hierüber sind von den einzelnen Bildungsgängen Beschlüsse gefasst worden, die den Schülerinnen und Schülern kommuniziert worden sind.
  4. Die zu einer Quarantäne verpflichteten Schülerinnen und Schüler erhalten Distanzunterricht. Sie sind auch weiterhin verpflichtet, sich auf diesen Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen.

 


 

2.  Voraussetzungen

  1. Technische Ausgangslage
  1.  Ausstattung der Schule

s. Medienkonzept: 1Gbit/s-Internetanbindung (Glasfaser)

s. Medienkonzept: Räume per Glasfaser mit Serverraum verbunden, dort aktuelle Hard- und Software

s. Medienkonzept: EDV-/Multimedialräume, mehrere Notebook- und Tabletwagen mit insg. ca. 128 Notebooks und 87 Tablets; Dokumentenkamerawagen, interaktive Projektionsflächen (Prowise)

s. Medienkonzept: WLAN: AccessPoints aufgebaut, Einrichtung des Schul-WLAN und Lehrer-WLAN abgeschlossen, Einrichtung der Schüler- und Gast-WLAN-Netze in Arbeit, voraussichtlich fertiggestellt zum Februar 2021 (2. Halbjahr des Schuljahrs 2020/21)

 

  1. Notwendige Hardware 

BYOD – Schülergeräte

  • Mietkaufangebote 
  • Schülergeräte aus dem Sofortprogramm zum Digitalpakt durch den Schulträger bestellt
  • Empfohlene Endgeräte, die durch die Jobcom beschafft werden

 

Lehrerdienstgeräte

  • aktuell existieren bereits Leihgeräte (20 Stück)
  • aus dem Sofortprogramm zum Digitalpakt durch den Schulträger bestellt

 

Weitere erforderliche Ausstattung:

  • Lautsprecher z.T. fest in Räumen installiert; ggf. über Beamer
  • Kopfhörer in geringer Stückzahl vorrätig; Schülerinnen und Schüler bringen in der Regel ihre eigenen mit
  • Kameras für Videokonferenzen: 5 Stück neben den in Notebooks/Tablets eingebauten 
  • Drucker (A4 und A3 in s/w und Farbe, mehrheitlich A4 s/w; WLAN möglich)

 

  1. Notwendige Software
  • Microsoft 365 Lizenzen A1 inkl. MicrosoftAPP für Schülerinnen und Schüler vorhanden
  • Microsoft 365-Lizenzen A3 für Lehrkräfte (ebenfalls Zugang über FWU-Vertrag)
  • Neu seit Schuljahr 2020/21: Einrichtung von Schüler-Email-Adressen 
  • Einrichtung der Lehrer-E-Mail-Adressen kontinuierlich bei personellen Zugängen

 

  1.  Kommunikationsformen 
  • Die Kommunikation läuft über MS Teams (vorrangig) bzw. Email (Schul-Accounts)
  • als LMS ist ebenfalls Teams im Einsatz 
  • LOGINEO NRW für Kommunikation der Lehrkräfte mit Schulleitung und Schulverwaltung sowie untereinander seit 02/21 eingerichtet
  • LOGINEO LMS vorhanden, aus Gründen eingeschränkter Funktionalität bislang nicht genutzt

 

  1.  Herausforderungen für die Umsetzung
  • Schülerinnen und Schüler:
    • fehlendes Internet zu Hause
    • fehlende geeignete Geräte bzw. gemeinsame Nutzung eines Gerätes durch mehrere Familienmitglieder, dadurch keine oder nur eingeschränkte Verfügbarkeit
    • häufig nur Smartphone vorhanden
    • digitale Endgeräte aus dem Sofortprogramm zum Digitalpakt noch nicht geliefert
    • Fertigkeiten im Umgang mit MS Teams erweiterbar

 

  • Lehrerinnen und Lehrer
    • bislang fast ausschließlich private Geräte im Einsatz
    • Dienstgeräte aus dem Sofortprogramm zum Digitalpakt bislang noch nicht zur Verfügung

 

  • Lizenzen: Verfügbarkeit / Anzahl
    • Lizenzen Microsoft Office 365: vom Schulträger zur Verfügung gestellte Microsoft App für Schülerinnen und Schüler 
    • Lizenzen: Microsoft Office 365 A3-Version für Lehrkräfte vor Kurzem durch den Schulträger aufgestockt

 

 

3.  Vorbereitung der Durchführbarkeit von Distanzunterricht

  1. Einrichtung von Zugängen
  1. Microsoft 365 (Teams) und Netman
  • Zugänge werden vom EDV-Team in Verbindung mit der regio-iT erstellt
  • Kopplung der Schüleraufnahme mit Einrichtung von Zugängen und Bereitstellung von Office 365-Lizenzen
  • Klassenleitungen müssen dem EDV-Team zeitnah die Schülerinnen und Schüler, die nicht mehr auf der Schule sind, melden, um deren Accounts rasch zu löschen, damit die Lizenzen wieder frei werden
  • Pädagogische Oberfläche „Netman“ synchronisiert sich mit Microsoft 365 (auf diese Weise nur einmal Zugangsdaten für zwei Systeme; Passwörter (auch für Microsoft 365) können damit auf Schülerseite nur in der Schule über Netman geändert werden)

 

  1. Schulungen
  1.  für Lehrerinnen und Lehrer
  • durch externe Fortbildungen
  • durch interne Fortbildungen (EDV-Team)
  • durch Sprechstunden (EDV-Team)
  • durch vom EDV-Team gezielt erstellte Padlets und Wakelets

 

  1. für Schülerinnen und Schüler
  • durch die Lehrerinnen und Lehrer
  • durch Padlets und Wakelets mit Links, Dateien, Videos etc.

 

 

4.  Organisatorische Umsetzung des Distanzunterrichts

Die Lehrkräfte sind unmittelbar vor Beginn des Unterrichts im Schuljahr 2020/21 geschult worden (s. Punkt 6), um sie zu befähigen, Schülerinnen und Schüler über Teams am Präsenzunterricht teilnehmen zu lassen. Zwei pädagogische Tage im November 2020 dienten der Festigung und Erweiterung der Kompetenzen im Umgang mit verschiedenen digitalen Instrumenten, die hilfreich bzw. erforderlich für den digitalen Unterricht sind.

Es werden Vorkehrungen für verschiedene Szenarien getroffen:

  • Distanzunterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler
  • Lehrkräfte im Distanzunterricht
  • Lehrkräfte in Quarantäne
  • Zwischen Präsenz und Distanz alternierende Unterrichtsformen mit geteilten Lerngruppen
  • Distanzunterricht im Falle eines kompletten Lockdown
  • Hybridunterricht

 

  1. Distanzunterricht für einzelne Schülerinnen und Schüler

Einzelne Schülerinnen und Schüler, die unter Quarantäne gestellt sind, werden über MS Teams in Distanz beschult. Die Lehrkräfte laden Lernaufgaben/ Arbeitsaufträge hoch und stehen für Rückfragen zur Verfügung.
Es besteht ein Unterschied zwischen Schülerinnen und Schülern, die sich kurzfristig, also maximal zwei Wochen, in Quarantäne befinden und denjenigen, die über einen längeren Zeitraum nicht am Unterricht teilnehmen können, was bislang nicht der Fall war.


 

  1. Lehrkräfte im Distanzunterricht

Lehrkräfte, die von der Erteilung des Präsenzunterrichts befreit sind, erteilen ihren Unterricht in Distanz. Grundsätzlich bereiten sie die Durchführung von Online-Unterricht in den Unterrichtsräumen vor und erteilen diesen Unterricht in der Schule von einem anderen Raum aus. Dies war bis zu den Herbstferien, in denen das Schul-WLAN ausgebaut wurde, nur eingeschränkt möglich.

Wo möglich und sinnvoll wird der Distanzunterricht mit dem Präsenzunterricht einer anderen Lehrkraft gekoppelt und die Lehrkräfte bilden ein Tandem, das sich kontinuierlich eng abstimmt.

 

  1. Lehrkräfte in Quarantäne

Lehrkräfte, die vorsorglich unter Quarantäne gestellt werden, führen den Distanzunterricht in ihren Klassen durch. Die Schulleitung entscheidet, inwieweit dieser Distanzunterricht einer Aufsicht bedarf. Die Klassenleitungen sind dafür verantwortlich, dass die Vorbereitung der Unterrichtsräume für Videokonferenzen geleistet wird.

 

  1. Zwischen Präsenz und Distanz alternierende Unterrichtsformen mit geteilten Lerngruppen

Die Erfahrungen, die beim ersten Lockdown gemacht wurden, haben zu wichtigen Konsequenzen für die Stundenplanerstellung für das laufende Schuljahr geführt. Zum einen wurde der Stundenplan für das Schuljahr 2020/21 so konzipiert, dass es nur Doppelstunden gibt. Die Stundentafel in den Berufsfachschulen und im Beruflichen Gymnasium wurde in den Kernfächern vorsorglich um eine Stunde auf vier Stunden erhöht. Dazu wurden die Stunden so verteilt, dass bei einer Wechselbeschulung geteilter Lerngruppen jede Lerngruppe in jeder Woche zumindest zwei Stunden Unterricht im Profilfach, z. B. Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen in der HBW, sowie den Fächern Mathematik, Englisch und Deutsch erhält. Da es in den damaligen Mittelstufen durch den Lockdown im Frühjahr zu größeren Lerneinbußen gekommen war, sind die Klassen der jetzigen Oberstufe des Beruflichen Gymnasiums bewusst so gebildet worden, dass sie unter Wahrung des Abstandsgebots bis zu den Abiturprüfungen ohne Teilung täglich beschult werden können. 

 

  1. Distanzunterricht im Falle eines kompletten Lockdowns

Folgende Regelung wurde den Lehrkräften kommuniziert: 

  • Schülerinnen und Schüler erhalten Unterricht laut Stundenplan.
  • Lehrkräfte erteilen synchronen Distanzunterricht laut Stundenplan und Didaktischer Jahresplanung. Asynchroner Distanzunterricht wird nur in begründeten Ausnahmenfällen erteilt.
  • Für den Distanzunterricht wird i. d. R. die Lernplattform MS Teams genutzt. Die Klassenleitungen sind aufgrund der in ihren Klassen durchgeführten Abfrage darüber informiert, welchen Schülerinnen und Schülern die technischen Voraussetzungen hierfür fehlen. Für diese Schülerinnen und Schüler stellen die Lehrkräfte Aufgaben zur Verfügung, die von der Klassenleitung gesammelt und im Schulbüro zwecks Versendung auf dem Postweg abgegeben werden. 
  • Es wird empfohlen, die Schülerinnen und Schüler mit Erteilung des Arbeitsauftrages darüber zu informieren, 
    • welche Hilfsmittel und Lösungshinweise sie zur Bearbeitung des Arbeitsauftrages verwenden können,
    • wie lange die Bearbeitungszeit dauern sollte,
    • ob der Arbeitsauftrag bewertet wird oder ob es sich um eine Hausaufgabe handelt, die nicht bewertet wird,
    • welches ggf. die Bewertungskriterien sind,
    • wann und in welcher Form die Ergebnisse einzureichen sind und
    • in welcher Form eine Rückmeldung (Feedback) zu den eingereichten Ergebnissen erfolgt. Das Feedback kann auch mündlich erfolgen, über kurze Audiodateien, über Symbole oder stichprobenartig.
  • Zu Beginn der jeweiligen Unterrichtseinheit stellt die Lehrkraft die Anwesenheit fest und prüft, ob alle Schülerinnen und Schüler erreichbar sind und arbeiten können. Dies wird von der Lehrkraft dokumentiert (Teilnahmeliste, Klassenbuch). 
  • Die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern erhalten Rückmeldungen zum jeweiligen Leistungsstand. Der Korrekturaufwand für Lehrkräfte soll das übliche Maß nicht überschreiten, eine begründete Leistungsbewertung ist jedoch auch im Distanzunterricht vorzunehmen.
  • Der Umfang der zu bearbeitenden Arbeitsaufträge richtet sich an der Wochenstundenzahl aus.
  • Von synchronem Distanzunterricht außerhalb der üblichen Unterrichtszeiten (7:55 – 16:30 Uhr) ist abzusehen.
  • Der übliche Kommunikationszeitraum zwischen Lehrkräften und Schülerinnen sowie   Schülern und deren Eltern ist montags bis freitags von 7:55 bis 17:00 Uhr. 
  • Neben der Beratung am Vormittag haben die Schulsozialpädagoginnen ein Zeitfenster für Beratungen zwischen 17:00 und 19:00 Uhr eingerichtet.
  •  Bei Nichtteilnahme einzelner Schülerinnen und Schüler nimmt die Lehrkraft Kontakt auf und wendet ggf. erzieherische Maßnahmen an bzw. beantragt Ordnungsmaßnahmen.

 

  1. Hybridunterricht

Der ab 22.02.21 durchzuführende Unterricht in den Abschlussklassen findet im Wesentlichen als Hybridunterricht in geteilten Lerngruppen statt. Hierzu bietet das EDV-Team insbesondere zum technischen Ablauf kollegiumsinterne Fortbildungen an.

 

 

5.  Pädagogisch-didaktische Umsetzung des Distanzlernens in den Bildungsgängen

Lernsituationen/ Lehr-Lernarrangements wurden auf der Grundlage der „Handreichung zur chancengerechten Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht im Berufskolleg“ in den Bildungsgängen weiterentwickelt bzw. neu erarbeitet und im Teams-Lehrerzimmer hinterlegt. Die in der Handreichung aufgeführten exemplarischen Leitfragen zur Unterrichtsvorbereitung waren hier handlungsleitend und strukturieren die Weiterentwicklung der didaktischen Jahresplanungen.

Die Bildungsgänge haben Beschlüsse über die Leistungsbewertung im Distanzunterricht herbeigeführt Die Fachlehrkräfte kommunizieren diese den Schülerinnen und Schülern.

 

 

6.  Kommunikation

Die Schulleitung informiert das Kollegium kontinuierlich über die Erlasslage. Aktuelle Mitteilungen werden auf der Homepage der Schule veröffentlicht, die Ausbildungsbetriebe werden per E-Mail informiert. Die Klassenleitungen informieren ihre Schülerinnen und Schüler.

 

 

7.  Fortbildungsplanung und Qualifizierungsprogramm

  1. Aktueller Stand der Fortbildungsplanung

s. Medienkonzept und Fortbildungskonzept

 

  1. Fortbildung 

Schulinterne Fortbildungsveranstaltungen 

Microsoft Teams, 21.04.2020, 06.08.2020, 11.08.2020, 18.08.21 

Mini-Workshops
Ipads 11.03., 12.03. und 13.03.2019, 18.09. und 20.09.2020 

10.12.2020, 15.12.2020: Microsoft Forms (plus individuelle Unterstützung), Microsoft Sway, Padlet, Oncoo, Mentimeter

03.03.2021: OneNote

OneDrive, 13.03.2021

Hybridunterricht

22.02.21, 02.03.21: Technische Abläufe

Pädagogische Tage 

07.11.2020: Arbeit in den Bildungsgängen als Vorbereitung auf einen (kompletten oder teilweisen) Lockdown, Bearbeitung von Lernsituationen bzw. Lehr-/ Lernarrangements zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht

24.11.2020: Fortsetzung der Bearbeitung der Lernsituationen, Einführung in lernförderliche Apps

 

  1. Newsletter, Padlets, Wakelets
  • durch das EDV-Team, inkl. einem Team in „Teams“

 

  1. Geplante Fortbildungen

 

 

8.  Rechtliche Aspekte

  1. Datensicherheit und Datenschutz

s. Medienkonzept; nur noch Schul-Email-Adressen zu verwenden, Dienstmailadressen für Lehrkräfte beim Schulträger beantragt (LOGINEO NRW)

 

  1. Urheberrecht

s. Medienkonzept

 

  1. Nutzungsvereinbarung 

in 2020 komplett überarbeitet und bereits der aktuellen Situation angepasst

 

 

9.  Evaluation

Umfragen zur Verfügbarkeit digitaler Endgeräte sowie zur Internetanbindung bei Schülerinnen und Schülern und Lehrkräften wurden im letzten Schuljahr durchgeführt. In diesem Schuljahr wurde eine weitere Umfrage bei den Schülerinnen und Schülern auf Basis des in der „Handreichung zur lernförderlichen Gestaltung von Distanzunterricht“ hinterlegten Fragebogens durchgeführt. 

Die Schülerumfragen haben ergeben, dass vielen Schülerinnen und Schülern kein digitales Endgerät zur Verfügung steht und sie dem Distanzunterricht mit ihrem Smartphone folgen.

Konsequenzen

Zur Überbrückung, bis die im Rahmen des Sofortprogramms zum Digitalpakt bestellten Geräte geliefert sind, werden nach Rücksprache mit dem Schulträger iPADs aus dem Bestand der Schule an anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler ausgegeben. 

Schülerinnen und Schüler, deren Familien im Leistungsbezug sind, können digitale Endgeräte erhalten, die in ihren Besitz übergehen. Die Schule unterstützt sie durch Ausstellung der erforderlichen Unterlagen.

In die Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie in die Aufnahmeberatung zum Schuljahr 2021/22 wird die Empfehlung zur Anschaffung digitaler Endgeräte aufgenommen. 
Schülerinnen und Schüler und ihre Erziehungsberechtigten werden bei Bedarf hinsichtlich Finanzierungs- und Unterstützungsmöglichkeiten durch die Klassenleitung sowie die Schulsozialarbeit informiert.

Evaluation des Konzepts

Die Lehrkräfte sind gebeten, ihre Erfahrungen mit der Umsetzung dieses Konzepts an die Schulleitung kontinuierlich zurückzumelden, damit diese auf eine Grundlage für eine Evaluierung und Anpassung zurückgreifen kann. Eine Umfrage zum Distanzunterricht bei allen Lehrkräften, in die Fragen zum Konzept aufgenommen sind, ergänzt diese Erkenntnisquellen.
Schülerfeedback zum Konzept wurde durch eine Umfrage in allen Bildungsgängen eingeholt. Die Rückmeldungen zum Distanzunterricht sind durchweg positiv.

 

 

Den pädagogischen und organisatorischen Plan zur Verknüpfung von Präsenz- und Distanzunterricht können Sie hier als PDF herunterladen.